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   BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B   

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BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B (https://dejure.org/2021,11950)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B (https://dejure.org/2021,11950)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2021 - B 3 KR 45/20 B (https://dejure.org/2021,11950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .

    Darin liegt aber nicht das Aufzeigen einer Divergenz, sondern allenfalls einer Subsumtionsrüge, die keinen Revisionszulassungsgrund begründet (stRspr; vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f).

  • BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 15/10 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Erst- und Zweitkrankheit -

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B
    Die Klägerin ist der Ansicht, das angefochtene Berufungsurteil weiche von der Bewertung des BSG im Urteil vom 21.6.2011 ( B 1 KR 15/10 R - SozR 4-2500 § 48 Nr ) ab.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 KR 4075/16

    Krankenversicherung - Dauer des Krankengeldes - neuer Dreijahreszeitraum -

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 23.5.2017 - L 11 KR 4075/16) vertritt die Klägerin die Ansicht, dass bei der Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) bzw einer Arbeitsfähigkeit in der Vergangenheit eine Beweislastumkehr zulasten des Sozialleistungsträgers eintrete.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die oberstgerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr; vgl nur BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17) .
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B
    Es fehlt daran, dass sie sich bereits nicht mit der umfangreichen Rechtsprechung des BSG zu Fragen der objektiven Beweislast auseinandersetzt (stRspr; vgl nur BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 mwN) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B
    Dass die Klägerin das Urteil des LSG für unzutreffend hält, begründet ebenfalls keinen gesetzlichen Revisionszulassungsgrund (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 25.03.2021 - B 3 KR 45/20 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
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